Grußwort
Grußwort von Bürgermeister
Gernot Winter
Vorübergehende Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz für vorübergehende Schank- und Speisewirtschaft bei Vereinsfesten (ein besonderer Anlass muss gegeben sein).
Wenn Sie bei einem Vereinsfest alkoholische Getränke gegen Entgelt ausschenken möchten, benötigen Sie eine Schankerlaubnis. Die Schankerlaubnis sollten Sie spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung beantragen. Sie erhalten zu der Schankerlaubnis ein Merkblatt, das eine Reihe von Auflagen beinhaltet.