Großheubach Großheubach

Schankerlaubnis

Vorübergehende Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz für vorübergehende Schank- und Speisewirtschaft bei Vereinsfesten (ein besonderer Anlass muss gegeben sein).

Wenn Sie bei einem Vereinsfest alkoholische Getränke gegen Entgelt ausschenken möchten, benötigen Sie eine Schankerlaubnis. Die Schankerlaubnis sollten Sie spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung beantragen. Sie erhalten zu der Schankerlaubnis ein Merkblatt, das eine Reihe von Auflagen beinhaltet.

Informationen aus dem BayernPortal

Kontakt

Markt Großheubach
Rathausstraße 9
63920 Großheubach
Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: 09371 4099-0

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch,Donnerstag, Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag allgemein:
08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag Bürgerservice:

08:00 bis 12:00 Uhr (Vorsprache ohne Termin möglich)
12:00 bis 16:00 Uhr (Vorsprache ausschließlich mit Termin möglich)
Donnerstag:
16:00 bis 18:00 Uhr
(nach Terminvereinbarung bis 20:00 Uhr)

Service

Bankverbindung

Sparkasse Miltenberg-Obernburg
IBAN: DE71 7965 0000 0620 2000 06
BIC: BYLADEM1MIL
Raiffeisen-Volksbank Miltenberg
IBAN: DE54 5086 3513 0002 5070 72
BIC: GENODE51MIC

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