06.03.2023
Informationen

Die Grundsteuererklärung kann sowohl elektronisch über Ihr Online-Finanzamt ELSTER sowie in Papierform abgegeben werden. Die Vordrucke liegen sowohl im Finanzamt als auch in der Gemeindeverwaltung aus.
Die Grundsteuererklärung ist im Zeitraum vom 01. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 einzureichen, in Bayern wurde die Abgabefrist bis 30.04.2023 verlängert.
Weitere Informationen, Videos sowie Fragen und Antworten finden Sie auf der Internetseite des Bayer. Landesamtes für Steuern www.grundsteuer.bayern.de . Bei Fragen zur Abgabe der Steuererklärung ist das Finanzamt unter der Informations-Hotline zur Bayerischen Grundsteuer telefonisch unter 089-30700077 während der Servicezeiten erreichebar. Alternativ finden Sie auf der oben genannten Website zudem eine Weiterleitung zum Service-Chat zur Bayerischen Grundsteuer.
Grundsteuerreform - Erklärung der häufigsten Fehler
Die Bayerische Vermessungsverwaltung (BVV) unterstützt die Steuerpflichtigen mit Daten zum Grundstück. Gemäß Art. 10a Bayerisches Grundsteuergesetz (BayGrStG) stellt die BVV m Zeitraum vom 01. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 Daten aus dem Liegenschaftskataster bereit.
Der kostenlose Zugriff auf ausgewählte Katasterdaten steht ab sofort über den "BayernAtlas-Grundsteuer" unter www.geodaten.bayern.de/bayernatlas-info/grundsteuer-nutzungsbedingungen zur Verfügung.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer, die mehrere Flurstücke besitzen, gibt es die Möglichkeit, die benötigten Informationen in Form eines digitalen Datensatzes (digitale Flurstückssachdaten im CSV-Format) zu bestellen. Weitere Informationen zu den von der Bayerischen Vermessungsverwaltung bereitgestellten Daten für die Grundsteuererklärung finden Sie unter www.ldbv.bayern.de/produkte/grundsteuer.html
Hier eine Zusammenfassung, wie Sie Daten im Bayernatlas über Ihr Grundstück abfragen können
Kategorien: Pressemitteilung Markt Großheubach