12.05.2022
Informationen

Wie Sie sicherlich bereits den lokalen Medien und Mitteilungen des Finanzamtes entnommen haben, is dieses Jahr von jedem/jeder Grundstücks-
eigentümer/in eine Grundsteuererklärung einzureichen. Das Finanzamt Obernburg hat bereits begonnen, die Grundstückseigen-
tümer/innen schriftlich über die Abgabe zu informieren. Die Grundsteuererklärung kann sowohl elektronisch über Ihr Online-Finanzamt ELSTER sowie in Papierform abgegeben werden.
Bitte beachten Sie, dass aktuell noch keine Vordrucke im Rathaus ausliegen. Erst ab dem 01. Juli 2022 liegen diese sowohl im Finanzamt als auch in der Gemeindeverwaltung aus. Die Vordrucke finden Sie demnächst auch online.
Die Grundsteuererklärung ist im Zeitraum vom 01. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 einzureichen.
Weitere Informationen, Videos sowie Fragen und Antworten finden Sie auf der Internetseite des Bayer. Landesamtes für Steuern www.grundsteuer.bayern.de . Bei Fragen zur Abgabe der Steuererklärung ist das Finanzamt unter der Informations-Hotline zur Bayerischen Grundsteuer telefonisch unter 089-30700077 während der Servicezeiten erreichebar. Alternativ finden Sie auf der oben genannten Website zudem eine Weiterleitung zum Service-Chat zur Bayerischen Grundsteuer.
gez. Sarah Weißgerber
- Kämmerei -
Kategorien: Pressemitteilung Markt Großheubach