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        <title>Aktuelle Meldungen</title>
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        <pubDate>Wed, 29 Apr 2026 10:57:23 GMT</pubDate>
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                <title>LIVESTREAM Gemeinderatssitzungen</title>
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                    <p>Die Gemeinderatssitzungen werden als LIVESTREAM im Internet übertragen und können jetzt noch abgerufen werden:</p>
<p>- Gemeinderatssitzung <strong>28.04.2026</strong> <a href="https://youtu.be/UDS35AS1YV4" title="Livestream 28.04.2026" target="_blank" rel="noopener noreferrer">LIVESTREAM</a></p>
<p></p>
<p></p>
<p></p>
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                </description>
                <pubDate>Wed, 29 Apr 2026 00:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Wartungsarbeiten Tunnel</title>
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                    <p><big>Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg führt <strong>von Dienstag, 05.05.2026 ab 19:00 Uhr bis Mittwoch, 06.05.2026, 18:00 Uhr</strong> eine turnusmäßige Wartung und Sicherheitsüberprüfung sowie Reinigungsarbeiten am Tunnel Miltenberg – Großheubach durch. Hierfür wird der Tunnel im Zuge der Staatsstraße 2309 (Umgehung Miltenberg) <strong>komplett gesperrt</strong>. Die Umleitungsstrecke wird ausgeschildert.</big></p>
<p><big>Aktuelle Informationen über Projekte und Verkehrsbeschränkungen finden Sie auf der Internetseite des Staatlichen Bauamtes Aschaffenburg unter <a href="http://www.stbaab.bayern.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">www.stbaab.bayern.de</a>.</big></p>
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                <pubDate>Wed, 22 Apr 2026 00:00:00 GMT</pubDate>
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                <title> Grundsteuer in Bayern</title>
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                    <p>Auf den Stichtag 01.01.2022 wurde für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ab 01.01.2025 festgestellt. Als Eigentümerin oder Eigentümer des Grundbesitzes sind sie gesetzlich verpflichtet, dem Finanzamt sämtliche Änderungen anzuzeigen.</p>
<p>Nähere Informationen können Sie dem Flyer "<a href="/media/100228/grundsteuer-anzeige-von-aenderungen.pdf" title="Flyer Grundsteuer - Änderungen" target="_blank" data-udi="umb://media/aa8dde53721b4995b855aad662c7ed1f" rel="noopener noreferrer">Grundsteuer in Bayern - Anzeige von Änderungen</a>" des Bayer. Landesamt für Steuern entnehmen.</p>
<p>Lt. einer <a href="/media/101642/pressemitteilung-grundsteuer.pdf" title="Pressemitteilung Grundsteuer" target="_blank" data-udi="umb://media/eb24a79ac2a34fad9ffdc8afeef1c1f7" rel="noopener noreferrer">Pressemitteilung</a> der Bayer. Finanzverwaltung wurde für Änderungen im Jahr 2025 die Frist zur Anzeige gegenüber der Steuerverwaltung einmalig bis zum 30. April 2026 verlängert.</p>
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                <pubDate>Tue, 14 Apr 2026 00:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Urlaubszeit - Reisezeit</title>
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                    <p><big>Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig unter <a href="http://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise" title="Auswärtiges Amt" target="_blank" rel="noopener noreferrer">www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise</a>, welche Reisedokumente Sie für das betreffende Urlaubsziel benötigen.</big></p>
<p><big><br />Eine Verlängerung von Personalausweis bzw. Reisepass ist nicht möglich. Die Wartezeit für eine Neuausstellung beträgt derzeit ca. 4 - 6 Wochen. Ihr persönliches Erscheinen zur Beantragung ist zwingend erforderlich. Die Abholung kann von einer bevollmächtigten Person erfolgen.</big></p>
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                <pubDate>Tue, 07 Apr 2026 00:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>B&#252;rgerenergiepreis Unterfranken 2026</title>
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                    <p><big>Wer sich für die Energiezukunft vor Ort stark macht, wird belohnt. Seit zwölf Jahren rufen die <br />Bayernwerk Netz GmbH und die Regierung von Unterfranken zur Teilnahme am <br />Bürgerenergiepreis auf. „Wir suchen Menschen, die sich mit viel Engagement für das Gelingen der <br />Energiewende einsetzen. Wir zeichnen <br />Vorbilder aus, die eindrucksvoll vermitteln, dass jeder <br />Einzelne vor Ort seinen Beitrag leisten kann“, so Markus Leczycki, der beim Bayernwerk die <br />Partnerschaften mit den bayerischen Kommunen verantwortet. „Zusammen mit der Regierung von <br />Unterfranken als Kooperationspartner starten wir die nächste Runde, bei der insgesamt 12.000 Euro <br />Preisgeld auf Energieheldinnen und Energiehelden aus Unterfranken warten. Prämiert werden<br />beeindruckender Einsatz und Ideenreichtum sowie Projekte, die Ansporn für uns alle auf dem Weg in <br />eine nachhaltige Zukunft sind“.<br /><br /><strong>Auszeichnung für alle Generationen</strong><br />Bewerben können sich Privatpersonen, Vereine, Institutionen, Schulen und Kindergärten. Die <br />Bandbreite an möglichen Engagements ist groß. Das kann in Form von Maßnahmen rund um <br />Energieeinsparung sein, das können ebenso Umweltprojekte oder Aktionstage rund um Müll- oder Plastikvermeidung oder ein sinnvoller Umgang mit Lebensmitteln sein.<br /><br /><strong>Hier geht es zur Bewerbung</strong><br />Die Teilnahmebedingungen <a href="https://www.bayernwerk.de/de/ueber-uns/engagement/oekologie-und-energiezukunft/buergerenergiepreis.html" title="Bürgerenergiepreis" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bürgerenergiepreis</a>, die Online-Bewerbung <a href="https://www.bayernwerk.de/de/ueber-uns/engagement/oekologie-und-energiezukunft/buergerenergiepreis/bewerbung.html" title="Bewerbung Bürgerenergiepreis" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bewerbung </a><br /><a href="https://www.bayernwerk.de/de/ueber-uns/engagement/oekologie-und-energiezukunft/buergerenergiepreis/bewerbung.html" title="Bewerbung Bürgerenergiepreis" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bürgerenergiepreis</a> und Videos der Siegerprojekte aus den Vorjahren <a href="https://www.youtube.com/playlist?list=PLI0EFW3tUhZwHLs9OwZJMUWMeG2YRu0uo" title="Bürgerenergiepreis YouTube" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bürgerenergiepreis - YouTube</a><br />sind im Internet über diese Links abrufbar. <br />Bewerben Sie sich für diesen Preis und zeigen Sie allen, mit welchen Maßnahmen Sie die <br />Energiezukunft vorantreiben. Alle Bewerbungen, die bis zum 22. Mai 2026 hochgeladen werden, <br />nehmen in dieser Bewerbungsrunde teil. Später eingehende Bewerbungen werden im Folgejahr <br />berücksichtigt.<br />Die Preisträger werden durch eine Fachjury benannt, die auch die Höhe des Preisgeldes festlegt.<br /><br />Fragen zum Bewerbungsverfahren beantwortet die Projektverantwortliche des Bayernwerks, <br />Annette Vogel, Telefon 09 21-2 85-20 82, <a href="mailto:annette.vogel@bayernwerk.de">annette.vogel@bayernwerk.de</a> </big></p>
<p><a href="/media/100645/buergerenergiepreis-informationsblatt.pdf" title="Bürgerenergiepreis - Informationsblatt" target="_blank" data-udi="umb://media/79e4be954b42433ba998c793532f4c88" rel="noopener noreferrer">Informationsblatt</a></p>
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                <pubDate>Mon, 09 Feb 2026 00:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Knoten 3 - Er&#246;ffnungsvideo</title>
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                    <p>Über den untenstehenden Link gelangen Sie zum Eröffnungsvideo des Knoten 3.</p>
<p><a href="https://www.youtube.com/watch?v=2oY1rVDPjZU" title="Eröffnungsvideo Knoten 3" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Eröffnungsvideo</a></p>
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                <pubDate>Fri, 19 Dec 2025 00:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Dokumentation von Wasser-Verbrauch u.&#228;.</title>
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                    <p>Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!</p>
<p>Immer wieder erhalten wir Meldungen, dass die Wasserabrechnung nicht korrekt sei. Gerade nach einem Zählerwechsel wird gelegentlich eine vermeintliche fehlerhafte Abrechnung moniert. Meist lässt es sich jedoch klären und die Abrechnung stellt sich letztlich doch als korrekt heraus. Ärgerlicher ist jedoch, wenn durch eine als zu hoch empfundene Wasserrechnung nachträglich ein Wasserrohrbruch erkannt wird, der die Ursache für den teilweise sehr hohen Mehrverbrauch ist. Auf den Kosten bleibt dann der Bürger sitzen, da das Leck nach der Wasseruhr auftrat. Daher wird immer wieder empfohlen, monatlich die Wasseruhr abzulesen und darüber Buch zu führen. Was für das Wasser gut ist, ist sicher auch für den Überblick bei anderen Grundversorgungen wie Gas und Strom sinnvoll. Daher gibt es ab sofort von uns einen kleinen Bürgerservice: Es stehen Vorlagen zum Ausdrucken zur Verfügung, um die eigenen Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gas-Zählerstände übersichtlich einzutragen. Hiermit können Sie Ihren Verbrauch monatlich dokumentieren und einen besseren Überblick erhalten.</p>
<p>Vordrucke in PDF-Format:</p>
<p>Zählerstand <a href="/media/99799/abwasser-2026.pdf" title="Abwasser 2026.pdf" target="_blank" data-udi="umb://media/8278ec17d71d486db082052e9dc6f43e" rel="noopener noreferrer">Abwasser 2026</a><br />Zählerstand <a href="/media/99802/wasser-2026.pdf" title="Wasser 2026.pdf" target="_blank" data-udi="umb://media/79919d79cfce4312b455e684a42fb19e" rel="noopener noreferrer">Wasser 2026</a><br />Zählerstand <a href="/media/99801/strom-2026.pdf" title="Strom 2026.pdf" target="_blank" data-udi="umb://media/d8c051234fca448eaa86f3d632381c3f" rel="noopener noreferrer">Strom 2026</a><br />Zählerstand <a href="/media/99800/gas-2026.pdf" title="Gas 2026.pdf" target="_blank" data-udi="umb://media/5da41fca54b4457889121e03eb737ac1" rel="noopener noreferrer">Gas 2026</a></p>
<p></p>
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                <pubDate>Wed, 17 Dec 2025 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.grossheubach.de/grossheubach/aktuell/aktuelle-meldungen/dokumentation-von-wasser-verbrauch-uae/</guid>
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            <item>
                <title>Parkplatzplaketten 2026 f&#252;r das Kloster Engelberg</title>
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                    <p>Ab sofort sind die Parkplatzplaketten 2026 für das Kloster Engelberg zum Preis von 10,00 Euro/Stück in der Gemeindekasse (Zimmer Nr. 1) erhältlich.</p>
<p>Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an<br /><br />Frau Habermann, Tel.: 09371/4099-45 <br />eMail: <a href="mailto:habermann.d@grossheubach.de">habermann.d@grossheubach.de<br /></a> <br />Frau Lebold, Tel. 09371/4099-46 <br />eMail: <a href="mailto:lebold.k@grossheubach.de">lebold.k@grossheubach.de</a></p>
<p> </p>
<p> </p>
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                </description>
                <pubDate>Mon, 15 Dec 2025 00:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Altes wird neu belebt</title>
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                    <p>Für die kreative und nachhaltige Gestaltung unserer Beete und Grünflächen im Ortsbereich ist die Gemeinde Großheubach auf der Suche nach alten, ausgedienten Gegenständen, die ein neues Leben als originelle Dekoration erhalten sollen. Gesucht werden unter anderem: Zinkwannen, Metallgießkannen, Weinfässer, Holzstühle, alte Holzfenster, Fahrräder, Wagenräder, Holzschubkarren bzw. Holzkarren.</p>
<p>Vielleicht schlummern solche Schätze noch in Ihrem Keller, Ihrer Scheune oder auf dem Dachboden und dürfen nun zu neuem Glanz finden.</p>
<p>Die Gegenstände sollen gebraucht, alt und wenn möglich kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. So leisten Sie einen Beitrag zu einem schöneren, nachhaltig gestalteten Ortsbild und helfen mit, Geschichte sichtbar zu machen.</p>
<p>Wer passende Objekte abgeben möchte, kann sich gerne beim Bauhof Großheubach telefonisch unter 09371 90753 melden oder eine E-Mail an <a href="mailto:Bauhof@großheubach.de">Bauhof@großheubach.de</a> senden.</p>
<p>Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.</p>
<p>Gemeinsam machen wir Großheubach noch ein Stück schöner!</p>
<p>gez. Anke Dauber<br />-Bauhof-</p>
<p> </p>
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                <pubDate>Wed, 19 Nov 2025 00:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
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                <title>&#196;nderungen Reisepass</title>
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                        <img src="http://www.grossheubach.de/media/11612/passport-1051697_1920.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p><strong>Wegfall Kinderreisepass<br /></strong>Aufgrund des Gesetzes der Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08.10.2023 werden seit  01.01.2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert.<br />Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Werden Reisen auch außerhalb der EU (auch: Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind - wie auch die Eltern - einen regulären Reisepass von der Bundesdruckerei.<br /><br />Über die für Ihr Reiseland benötigten Reisedokumente informieren Sie sich bitte unter: <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise">https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise</a></p>
<p>Personalausweise und Reisepässe werden von der Bundesdruckerei in Berlin produziert. Die Ausstellungsdauer eines Personalausweises beträgt zurzeit ungefähr 4 - 6 Wochen, bei Reisepässen sind es ungefähr 5 - 8 Wochen. Eine frühzeitige Beantragung vor Ihrer Reise ist daher künftig dringend erforderlich. Der Reisepass kann auch im Expressverfahren bestellt werden, das kostet aber einen Zuschlag von 32,00 € je Reisepasses. Der Reisepass kann dann nach 3 bis 4 Werktagen beim Passamt abgeholt werden.</p>
<p>Zur Beantragung benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Lichtbild und bei Erstantrag eine Geburtsurkunde im Original. Zudem muss Ihr Kind zur Beantragung – unabhängig vom Alter – mit ins Passamt kommen. Ab einem Alter von sechs Jahren müssen die Fingerabdrücke erfasst werden und ab zehn Jahren muss Ihr Kind auf dem Dokumentenantrag unterschreiben. Zudem benötigen wir die Unterschrift aller gesetzlicher Vertreter.</p>
<p>Hierfür verwenden Sie unser Formular „Passwesen-Zustimmungserklärung“ auf unserer Internetseite: <a href="/rathaus-buergerservice/buergerservice/formulare/?filter=P">https://www.grossheubach.de/rathaus-buergerservice/buergerservice/formulare/?filter=P</a></p>
<p></p>
<p><strong>Gebührenanpassung zum 01.01.2024 für Reisepässe für Personen über 24 Jahren<br /></strong>Die Gebühr für den Reisepass (für Personen ab dem 24. Lebensjahr, Gültigkeit 10 Jahre) wird von 60,00 € auf 70,00 € angehoben. Die Gebühr für Reisepässe (für Personen unter dem 24. Lebensjahr, Gültigkeit 6 Jahre) bleiben von der Gebührenanpassung unberührt bei 37,50 €.</p>
<p>Sollten Sie Fragen rund um die Beantragung von Ausweisen und Pässen haben, können Sie sich selbstverständlich an uns wenden. Sie erreichen uns unter der Tel. 09371/4099-21.  Gerne auch per E-Mail: <a href="mailto:spoerl.y@grossheubach.de">spoerl.y@grossheubach.de</a> </p>
<p>gez. Yvonne Spörl - Passamt</p>
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                <pubDate>Mon, 19 May 2025 00:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Austausch der Wasserz&#228;hler</title>
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                    <p>Nach dem Eichgesetz und der Eichordnung sind wir verpflichtet, die Wasserzähler alle sechs Jahres auszutauschen. Der turnusgemäße Austausch der betroffenen Zähler erfolgt durch die Mitarbeiter der Wasserversorgung Großheubach, die sich entsprechend ausweisen können. Der Wechsel betrifft nur Zähler im Eigentum der Gemeinde Großheubach und ist für die Bürger kostenlos. Wir möchten Sie bitten, den Zutritt zu den Zählern zu ermöglichen, so dass der Wechsel problemlos erfolgen kann.</p>
<p>Überprüfen Sie, dass der abgelesene Zählerstand richtig dokumentiert wurde, da im Nachhinein keinerlei Ansprüche geltend gemacht werden können. Kontrollieren Sie nach Einbau des Wasserzählers mehrfach (im Abstand von einigen Tagen) die Dichtheit der Verschraubungen und der Ventile (Sichtkontrolle). Fehler können Sie bei unserem Wassermeister Christopher Winter unter <a href="mailto:winter.c@grossheubach.de">winter.c@grossheubach.de</a> oder 0171/4740539 melden. Für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit bedanken wir uns.</p>
<p><strong>Folgende Straßen sind 2025 für den Zählertausch vorgesehen:</strong><br />Am Mühlbach - Bachgasse - Birkenweg - Buchenweg - Dieselstraße - Friedbergblick - Großkathrein - Industriestraße - Rathausstraße - Rebenweg - Röllbacher Straße - Röllfelder Straße - Sandheide - Schafgasse - Sudetenstraße - Seistelweg - Sonnenstraße - Staustufe - Steigeweg - Vereinsstraße</p>
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                <pubDate>Mon, 10 Mar 2025 00:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Hinweise zu Abfuhrterminen und Restm&#252;lltonne</title>
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                    <p>Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,</p>
<p>leider kommt es immer wieder zu Missverständnissen bei Abfuhrterminen, insbesondere an Feiertagen. Diese führen in der Regel zu verschiedenen Terminverschiebungen. Durch Übertragungsfehler kann es beispielsweise vorkommen, dass ein Termin falsch veröffentlicht wird.</p>
<p>Haben Sie Zweifel an der Richtigkeit eines Abfuhrtermins, orientieren Sie sich bitte an dem vom Landkreis Miltenberg veröffentlichten Abfallkalender. Diesen finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Miltenberg (Themen: Abfall) oder in der AbfallApp MIL. Hier können Sie sich die Termine für Ihr Objekt direkt anzeigen lassen. Sie können sich auch eine Jahresübersicht in Listen- oder Kalenderform zum Ausdrucken bzw. eine Kalenderdatei zum Import auf Ihr mobiles Endgerät bzw. Kalenderprogramm generieren. Die AbfallApp MIL bietet darüber hinaus die automatische Abfuhrerinnerung auf Ihrem mobilen Endgerät.</p>
<p>Wichtig vor allem für Gewerbetreibende:</p>
<p>In dem über die Gemeinden oder Amtsblätter veröffentlichen Abfallkalender werden nur die Termine für die turnusmäßige Müllabfuhr der privaten Haushalte veröffentlicht. Sind Sie Gewerbetreibende und haben daher Behälter in einem anderen Turnus angemeldet, können Sie sich für Ihr Objekt alle Leerungstermine (inklusive der durch Feiertage bedingten Verschiebungen) wie oben beschrieben darstellen lassen und ggf. ausdrucken oder exportieren. Achten Sie bitte darauf, dass Sie in der App unter „Einstellungen“/“Standort“/“Abfallarten auswählen“ die entsprechende Abfallart inklusive des für Sie zutreffenden Turnus auswählen.</p>
<p></p>
<p><strong>Restmülltonnen im Landkreis Miltenberg richtig bereitstellen</strong></p>
<p>Gerade in der Weihnachtszeit haben die Abfallwirtschaft des Landkreises Miltenberg viele Nachrichten über überfüllte Restmülltonnen erreicht. Teilweise waren die Deckel zur Abfuhr nicht geschlossen, auch wurde Restmüll neben der Tonne bereitgestellt. Die Abfallwirtschaft weist aus diesem Grunde darauf hin, dass die Restmülltonnen zur Abfuhr ordnungsgemäß bereitgestellt werden müssen.</p>
<p>Das heißt, dass die Mülltonnen für die Müllabfuhrunternehmen sichtbar und mit geschlossenem Deckel bereitgestellt werden müssen. Auch Restabfälle, die neben der Restmülltonne zur Abfuhr bereitgestellt werden, müssen ordnungsgemäß bereitgestellt werden: Sie werden nur mitgenommen, wenn sich die Abfälle in offiziellen Restmüllsäcken mit dem Logo des Landkreises Miltenberg befinden. Diese Restmüllsäcke können bei der jeweiligen Heimatgemeinde, beim Landratsamt Miltenberg und auf den Wertstoffhöfen des Landkreises Miltenberg zum Preis von 4,80 Euro pro 70-Liter-Sack erworben werden. Diese Restmüllsäcke können auch im Vorhinein gekauft werden, wenn bekannt sein sollte, dass einmal ein größerer Bedarf an Restmüllkapazität besteht.</p>
<p>Auch das Einstampfen der Abfälle in die Mülltonne ist nicht zulässig, da diese sonst nicht entleert werden kann. Neben der Möglichkeit, überschüssige Restabfälle bei der nächsten Restmüllabfuhr in den Restmüllsäcken mit dem Logo des Landkreises Miltenberg neben der Restmülltonne bereitzustellen, kann alternativ der Restmüll auch bei der Müllumladestation Erlenbach, dem Wertstoffhof Bürgstadt oder der Kreismülldeponie Guggenberg angeliefert werden. Hierzu wird ein Termin benötigt, der bequem unter Angabe der Objektnummer online vereinbart werden kann.</p>
<p>Nicht nur zur Umsetzung von bundesrechtlichen Regelungen zur Vermeidung sowie Verwertung von Abfällen wirbt der Landkreis Miltenberg auch für eine gute Abfalltrennung. Es dürfen daher nur die Abfälle in die jeweilige Mülltonne gegeben werden, für die die Mülltonne auch bestimmt ist.</p>
<p>Sollte das Volumen der Restmülltonne dauerhaft nicht ausreichen, kann eine größere oder eine weitere Restmülltonne angemeldet werden. Eine Übersicht über Größen und Preise findet sich auf der Internetseite des Landratsamtes Miltenberg (www.landkreis-miltenberg.de/themen/abfall.html ) oder in der AbfallApp MIL, die für die Handybetriebssysteme Android und iOS kostenfrei in den jeweiligen Appstores heruntergeladen werden kann.</p>
<p> </p>
<p> </p>
<p></p>
                    ]]>
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                <pubDate>Tue, 07 Jan 2025 00:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Vermeidbarer &#196;rger bei der M&#252;llabfuhr durch Falschparker</title>
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                    <p>Es ist bekannt, dass die Anzahl der zugelassenen Kraftfahrzeuge auch im Landkreis Miltenberg kontinuierlich steigt. Leider nehmen Parkplätze und Unterstellmöglichkeiten nicht im gleichen Umfang zu. Das führt dazu, dass immer mehr Kraftfahrzeuge am Straßenrand geparkt werden. Aber dies ist in engen Straßen nicht zulässig. Die Straßenverkehrsordnung verlangt, dass mindestens eine freie Durchfahrtsbreite von 3,05 m freigehalten werden muss.</p>
<p>Auch im Bereich von Einmündungen und Kreuzungen gilt in einem Bereich von fünf Metern ein Parkverbot, um größeren Fahrzeugen die Einfahrt zu ermöglichen.</p>
<p>Bitte beachten Sie, dass ein Müllfahrzeug erheblich mehr Platz benötigt als ein Pkw. Dies gilt nicht nur auf geraden Strecken sondern erst recht in Kurven und an Einmündungen.</p>
<p>Es kommt in letzter Zeit gehäuft vor, dass Müllfahrzeuge in zugeparkten Straßen nicht einfahren können. Die Folge ist, dass die Mülltonnen in den betroffenen Straßen nicht geleert werden können und die betroffenen Bürger ihren Unmut dann gegenüber den Müllwerkern und den Mitarbeitern der Kommunalen Abfallwirtschaft äußern.</p>
<p>Diese sind aber an diesen Vorkommnissen weder schuld noch beteiligt. Im Gegenteil, die Müllfahrzeuge fahren zugeparkte Straßen in der Regel dreimal in zeitlichen Abständen an. War auch die dritte Anfahrt erfolglos, setzen die Müllfahrzeuge ihren Einsatz fort und die betroffenen Müllgefäße müssen ungeleert bleiben.</p>
<p>Den betroffenen Bürgern bleibt dann nur, auf den nächsten Abfuhrtermin zu warten und die Zeit bis dahin mit gebührenpflichtigen Restmüllsäcken zu überbrücken.</p>
<p>Ist der Falschparker bekannt empfiehlt es sich, diesen zumindest anzusprechen und auf sein Fehlverhalten hinzuweisen.</p>
<p>In einigen Fällen haben einsichtige Falschparker ihren Nachbarn bereits Restmüllsäcke gekauft und zur Verfügung gestellt.</p>
<p>Besonders oft treten derartige Ärgernisse in Feiertagswochen auf. In diesen Wochen kann die Müllabfuhr auch an Samstagen erfolgen, an denen gewöhnlich viele Kraftfahrzeuge an den Straßenrändern geparkt werden. Die Mülltonne wird zwar bereitgestellt, aber an das Müllfahrzeug denkt man nicht. Damit ist der –vermeidbare- Ärger vorprogrammiert.</p>
<p>Die Kommunale Abfallwirtschaft und die Müllabfuhrfirmen wollen Ihre Abfälle entsorgen. Bitte erleichtern Sie uns die Arbeit und beachten Sie die Regeln der Straßenverkehrsordnung.</p>
<p>Denken Sie auch daran, dass vielleicht einmal ein Feuerwehr- oder Rettungsfahrzeug zum Einsatz kommen muss und dann auch von falsch geparkten Fahrzeugen behindert wird.</p>
<p>Noch ein Hinweis:</p>
<p>Die Deckel der Müllgefäße müssen bei der Müllabfuhr geschlossen (!) sein. Dies ergibt sich aus den Unfallverhütungsvorschriften für die Müllabfuhr und der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises.</p>
<p>Leider immer öfter verursachen falsch geparkte Kraftfahrzeuge Probleme und Ärger bei den Bürgern, den Müllwerkern und den Mitarbeitern der Kommunalen Abfallwirtschaft.</p>
<p>Bitte kaufen Sie sich bei größerem Restmüllanfall einen Restmüllsack auf Ihrem Rathaus.</p>
<p> </p>
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                <pubDate>Thu, 18 Apr 2024 00:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Borkenk&#228;ferbek&#228;mpfung</title>
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                    <p>Die Regierung von Unterfranken hat eine Allgemeinverfügung für die Überwachung und Bekämpfung der waldschädlichen Insekten Buchdrucker und Kupferstecher erlassen. Im Regierungsbezirk Unterfranken werden somit alle Nadelwälder und Wälder mit Beimischung von Nadelbäumen zu Gefährdungs- und Beifallsgebieten erklärt. Es wurden außerdem Überwachungsmaßnahmen, Anzeigepflicht im Falle eines Befalls und die Pflicht zur Bekämpfung angeordnet. Wir bitten darum, dass sich alle Waldbesitzer an die angeordneten Maßnahmen halten, um die Gesundheit und den Bestand der heimischen Wälder nicht zu gefährden. Unter <a href="https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/mam/Bekanntmachungen/amtsblatt/ausgabe_22_seiten_147-158.pdf" title="Verfügung Reg.Ufr." target="_blank" rel="noopener noreferrer">https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/mam/Bekanntmachungen/amtsblatt/ausgabe_22_seiten_147-158.pdf</a>  kann der Text der Allgemeinverfügung  (Gültigkeitsdauer vom 01.01.2024 bis 31.12.2028) auf den Seiten 151 bis 152 eingesehen werden.</p>
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                <pubDate>Thu, 07 Dec 2023 00:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Neuer Defibrillator</title>
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                    <p><img alt="" src="/media/85091/defi-rathaus.jpg?width=680&amp;height=577.8274111675127" data-udi="umb://media/3325a4bacbb448f59d5265d7e27482d4" style="width: 680px; height: 577.8274111675127px;" /></p>
<p></p>
<p>Das Herz ist unser wichtigstes Organ – umso überlebenswichtiger ist im Notfall schnelle Hilfe, wenn es einmal aus dem Takt gerät.</p>
<p>Aus diesem Grund hat der Markt Großheubach mit finanzieller Unterstützung aus der Großheubacher Geschäftswelt einen Defibrillator organisiert. Nun wurde er von den Mitarbeitern des Bauhofs gekonnt installiert – natürlich öffentlich zugänglich in der Ortsmitte. Sie finden den Defibrillator am Rathaus an der Wand in der Rathausstraße direkt neben dem Fahrradständer bzw. neben dem Amtskasten (Nähe Fahnenmaste).</p>
<p>Keine Angst vor der Benutzung! Der Defibrillator ist im Notfall leicht zu bedienen: Beim Öffnen des Gerätes gibt eine Stimme klare Anweisungen zur Anwendung, denen Ersthelfer dann nur folgen müssen.</p>
<p>Erster Bürgermeister Gernot Winter freut sich über die Neuanschaffung und bedankt sich bei allen Sponsoren, die auf der Tafel neben dem Defibrillator aufgeführt sind, sowie der Firma Thaler Sport für die Unterstützung und Umsetzung des Projekts.</p>
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                </description>
                <pubDate>Thu, 07 Sep 2023 00:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
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                <title>Anlieferungen Wertstoffh&#246;fe</title>
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                        <img src="http://www.grossheubach.de/media/35879/landkreis.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Bei der Anlieferung von Abfällen aus Privathaushalten kam es immer wieder zu Wartezeiten und Rückstaus. Um diese Wartezeiten zu verringern, wurden Terminbuchungen für private Anlieferungen eingeführt. Bitte beachten Sie diese Voranmeldung für Anlieferungen bei den Wertstoffhöfen im Landkreis Miltenberg.</p>
<p><a href="https://www.terminland.de/abfallwirtschaft-miltenberg/" title="Terminbuchung" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Terminbuchung</a></p>
<p></p>
<p></p>
                    ]]>
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                <pubDate>Mon, 12 Sep 2022 00:00:00 GMT</pubDate>
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