Großheubach Großheubach

Anzeige des Todesfalls

Der Tod eines Menschen muss dem Standesbeamten spätestens am folgenden Werktag angezeigt werden (hierbei gilt der Samstag nicht als Werktag).
Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.

Wichtiger Hinweis:

Angehörige müssen die Leichenschau durch einen Arzt veranlassen.

Anzeigepflichtige Personen:
- grundsätzlich ist ein Familienangehöriger zur mündlichen Anzeige verpflichtet
- die Person, in deren Wohnung der Tod eingetreten ist oder
- jede Person, die beim Tod anwesend war oder vom Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist

Der Sterbefall kann auch von einem Bestattungsunternehmen beim Standesamt angezeigt werden.

 

Notwendige Unterlagen

1. Unterlagen des/der Verstorbenen

Bei Ledigen: Geburtsurkunde

Bei Verheirateten: Eheurkunde

Bei Geschiedenen: Eheurkunde

Bei Verwitweten: Eheurkunde

2. Todesbescheinigung (wird vom Arzt ausgestellt)

3. gültiger Personalausweis/Reisepass des Verstorbenen und des Anzeigenden

Entstehende Kosten

Sterbeurkunde für Krankenkasse, gesetzliche Renteversicherung, Versorgungsamt und Bestattung sind gebührenfrei.

Sterbeurkunde für eigene Zwecke 10,00 €

Informationen aus dem BayernPortal

Kontakt

Markt Großheubach
Rathausstraße 9
63920 Großheubach
Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: 09371 4099-0

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch,Donnerstag, Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag allgemein:
08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag Bürgerservice:

08:00 bis 12:00 Uhr (Vorsprache ohne Termin möglich)
12:00 bis 16:00 Uhr (Vorsprache ausschließlich mit Termin möglich)
Donnerstag:
16:00 bis 18:00 Uhr
(nach Terminvereinbarung bis 20:00 Uhr)

Service

Bankverbindung

Sparkasse Miltenberg-Obernburg (bis 21.04.2024)
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