Grußwort
Grußwort von Bürgermeister
Gernot Winter
Für die Ausübung eines erlaubnisbedürftigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbes benötigen Sie regelmäßig einen Gewerbezentralregisterauszug, der neben einem Führungszeugnis zur behördllichen Überprüfung Ihrer Zuverlässigkeit dient.
Im Gewerbezentralregister (eingerichtet beim Bundeszentralregister in Bonn) werden
Verwaltungsentscheidungen, die die Gewerbeausübung des Betroffenen regeln (z.B. Gewerbeuntersagungen, Widerrufe von Erlaubnissen, abgelehnte Anträge auf Zulassung einer Gewerbetätigkeit etc.) und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes stehen eingetragen.
Es gibt zwei Arten vom Auszug aus dem Gewerbezentralregister:
- für private Zwecke (1) und
- zur Vorlage bei einer Behörde (9); hier ist die Anschrift der Behörde vorzulegen.