München (089) 19240
Nürnberg (0911) 3982451
Dort erhalten Sie Antwort auf Ihre Fragen:
- Was muss ich tun?
- Wie wende ich "Gegenmittel" richtig an?
- Ist ein Arzt zu rufen, ein Arztbesuch notwendig?
- Ist eine Krankenhauseinweisung erforderlich?
Wie soll man handeln, wenn doch etwas passiert ist?
Selbst die Ruhe bewahren und das Kind beruhigen!
Wenn die Augen betroffen sind:
Mit lauwarmen Wasser spülen, z.B. aus Kanne, Glas oder Leitung (nicht zu starker Strahl), 10 Minuten lang, Kind blinzeln lassen.
Wenn die Haut betroffen ist:
Kleidung entfernen, mit lauwarmen Wasser und Seife abwaschen.
Wenn Ihr Kind erbricht:
Kind in Bauch- und Kopftieflage halten.
Was soll man auf keinen Fall tun?
Niemals Erbrechen mit Kochsalz auslösen!
Niemals Milch geben!
Gibt es sinnvolle "Gegenmittel" für den Haushalt?
Für den Haushalt geeignete und sinnvolle "Gegenmittel" wie z.B. Medizinalkohle (10 g als Pulver) oder "entschäumende" Arzneimittel sind in der Apotheke erhältlich. Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker danach.
Bitte beachten Sie:
Unbedingt vor dem "künstlichen" Auslösen von Erbrechen mit dem Giftnotruf Kontakt aufnehmen.
Quelle: "Vorsicht Gift - Gefahren für Kinder" herausgegeben vom Bayer. Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz, Stand: Dezember 2001