19.01.2026
Anzeige von Änderungen
Auf den Stichtag 01.01.2022 wurde für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ab 01.01.2025 festgestellt. Als Eigentümerin oder Eigentümer des Grundbesitzes sind sie gesetzlich verpflichtet, dem Finanzamt sämtliche Änderungen anzuzeigen.
Nähere Informationen können Sie dem Flyer "Grundsteuer in Bayern - Anzeige von Änderungen" des Bayer. Landesamt für Steuern entnehmen.
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