17.03.2026
Wähler mit Wahlbrief
Wähler mit Wahlbrief – Umwandlung von Briefwahl in Urnenwahl
Hat eine wahlberechtigte Person einen Wahlschein beantragt (Briefwahlunterlagen), wird im Wählerverzeichnis des Wahllokals, in der Spalte für den Vermerk über die Stimmabgabe „Wahlschein“ eingetragen.
Um am Wahltag in einem Wahllokal wählen zu gehen, ist es zwingend erforderlich den ausgestellten Wahlschein und ein Ausweisdokument vorzulegen. Liegt dieser Wahlschein nicht vor, wird der Wahlberichtigte nicht zur Urnenwahl zugelassen, um eine Doppelwahl auszuschließen.
Ihr Wahlamt.
Kategorien: Pressemitteilung Landratsamt MIL
Großheubach
