Großheubach Großheubach

Mistelentfernung in den Gemeinden Großheubach und Röllbach

01.08.2025
Rückmeldung bis 31.08.2025

Bäume

Der Landschaftspflegeverband will im Streuobstgebiet rund um den Roßhof im Winter 2025/26 Streuobstbäume durch fachgerechte Schnitte von Mistelbefall befreien. Er will damit auch einen Beitrag leisten, die wertvollen Streuobstwiesen für nachfolgende Generationen zu erhalten.

 

Die Laubholz-Mistel, die früher eine verehrte und wertvolle Pflanze war, stellt heute eine Gefahr für die Streuobstbestände dar. Sie lebt als Halbschmarotzer vor allem auf Apfelbäumen und zieht Nährstoffe und Wasser aus ihrer Wirtspflanze. Die zunehmende Trockenheit und mangelnde Pflege der Obstbäume führen zu einer explosionsartigen Vermehrung der Mistel, die die Bäume zum Absterben bringt.

Der Erhalt von Streuobstwiesen ist in der Region ein wichtiger Baustein im Artenschutz für heimische Insekten und viele weitere gefährdete Arten. Deshalb ist das Ziel des Landschaftspflegeverbands, durch Beseitigung der Misteln die Vitalität der Bäume wieder zu fördern. Für den Schutz des gesamten Lebensraumtyps Streuobstwiese hat die vollständige und nachhaltige Entfernung der Mistel Vorrang.

 

Der Landschaftspflegeverband hat nun aufgrund der Kartierungsergebnisse aus dem Jahr 2023 das Streuobstgebiet rund um den Roßhof als Areal mit dringendem Handlungsbedarf definiert. Das Gebiet beherbergt eine bedeutsame Population des seltenen und gefährdeten Steinkauzes und ist daher besonders schützenswert. Im nächsten Winter wollen geschulte Obstbaumpfleger daher die Bäume von Misteln befreien. Damit ist die Mistel allerdings noch nicht dauerhaft bekämpft. Als Folgepflege muss der Austrieb möglichst jedes Jahr kontrolliert und ausgeschnitten werden. Hierfür bittet der Landschaftspflegeverband um Unterstützung und Mithilfe der Streuobstwiesen-Besitzer.

 

Die Bäume, die in Großheubach und Röllbach von Misteln befreit werden sollen, sind auf der in der Karte dargestellten Kulisse ersichtlich. Den Eigentümern entstehen aus den Maßnahmen keine Kosten. Eigentümer, die mit der Mistelentfernung nicht einverstanden sein sollten, werden gebeten, sich unter Angabe der Flurnummer bis spätestens 31. August 2025 beim Landschaftspflegeverband zu melden.

 

Für Rückfragen steht der Landschaftspflegeverband zur Verfügung: per E-Mail (info@lpv-miltenberg.de) sowie per Telefon (06022/6538725). Der Verband unterstützt Interessierte auch beispielsweise bei Nachpflanzungen.

Kategorien: Amtliche Mitteilungen

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