Grußwort
Grußwort von Bürgermeister
Gernot Winter
Die Errichtung eines Grabmales ist genehmigungspflichtig. Der Antrag kann durch die Angehörigen oder durch das Steinmetzunternehmen gestellt werden.
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Tino Lo Manto Sachbearbeiter | 09371 4099-24 | 09371 4099-28 | A6 | lomanto.t@grossheubach.de |