Grußwort
Grußwort von Bürgermeister
Gernot Winter
Wenn Sie den Fischfang ausüben möchten, benötigen Sie einen Fischereischein.
Der Fischereischein wird von der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Behörde erteilt. Er berechtigt zur Ausübung der Fischerei in Bayern. Für volljährige Personen wird der sog. "Fischereischein auf Lebenszeit" ausgestellt.
Einer der Voraussetzungen zur erstmaligen Erteilung des Fischereischeins ist das erfolgreiche Ablegen der Fischerprüfung.
1 neues Lichtbild
Prüfungszeugnis über die bestandene Fischerprüfung
soweit vorhanden bisheriger Fischereischein
Fischereischein auf Lebenszeit:
Zahlung für 5 Jahre: 40 €
Einmalzahlung je nach Lebensalter des Antragstellers
Lebensalter bei Zahlung Betrag in €
14 - 22 300
23 - 27 288
28 - 32 256
33 - 37 224
38 - 42 192
43 - 47 160
48 - 52 128
53 - 57 96
58 - 62 64
63 - 67 32
Personen die das 68. Lebensjahr vollendet haben, werden von der Abgabepflicht befreit.
jeweils zuzüglich Bearbeitungsgebühren über 35,00 €
Jahresfischereischein:
Den Jahresfischereischein erhalten Personen ohne Wohnsitz in Deutschland und ohne Fischerprüfung.
Die Fischereiabgabe beträgt 15 €
Die Gebühr beträgt 7,50 €
Jugendfischereischein:
Die Fischereiabgabe beträgt 10 € für die gesamte Geltungsdauer, höchstens jedoch 2,50 € pro angefangenes Jahr der gesetzlich möglichen Geltungsdauer.
Die Gebühr beträgt 5 €.