19.05.2025
Abschaffung Kinderreisepass und Gebührenanpassung für Personen über 24 Jahren

Wegfall Kinderreisepass
Aufgrund des Gesetzes der Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08.10.2023 werden seit 01.01.2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert.
Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Werden Reisen auch außerhalb der EU (auch: Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind - wie auch die Eltern - einen regulären Reisepass von der Bundesdruckerei.
Über die für Ihr Reiseland benötigten Reisedokumente informieren Sie sich bitte unter: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
Personalausweise und Reisepässe werden von der Bundesdruckerei in Berlin produziert. Die Ausstellungsdauer eines Personalausweises beträgt zurzeit ungefähr 4 - 6 Wochen, bei Reisepässen sind es ungefähr 5 - 8 Wochen. Eine frühzeitige Beantragung vor Ihrer Reise ist daher künftig dringend erforderlich. Der Reisepass kann auch im Expressverfahren bestellt werden, das kostet aber einen Zuschlag von 32,00 € je Reisepasses. Der Reisepass kann dann nach 3 bis 4 Werktagen beim Passamt abgeholt werden.
Zur Beantragung benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Lichtbild und bei Erstantrag eine Geburtsurkunde im Original. Zudem muss Ihr Kind zur Beantragung – unabhängig vom Alter – mit ins Passamt kommen. Ab einem Alter von sechs Jahren müssen die Fingerabdrücke erfasst werden und ab zehn Jahren muss Ihr Kind auf dem Dokumentenantrag unterschreiben. Zudem benötigen wir die Unterschrift aller gesetzlicher Vertreter.
Hierfür verwenden Sie unser Formular „Passwesen-Zustimmungserklärung“ auf unserer Internetseite: https://www.grossheubach.de/rathaus-buergerservice/buergerservice/formulare/?filter=P
Gebührenanpassung zum 01.01.2024 für Reisepässe für Personen über 24 Jahren
Die Gebühr für den Reisepass (für Personen ab dem 24. Lebensjahr, Gültigkeit 10 Jahre) wird von 60,00 € auf 70,00 € angehoben. Die Gebühr für Reisepässe (für Personen unter dem 24. Lebensjahr, Gültigkeit 6 Jahre) bleiben von der Gebührenanpassung unberührt bei 37,50 €.
Sollten Sie Fragen rund um die Beantragung von Ausweisen und Pässen haben, können Sie sich selbstverständlich an uns wenden. Sie erreichen uns unter der Tel. 09371/4099-21. Gerne auch per E-Mail: spoerl.y@grossheubach.de
gez. Yvonne Spörl - Passamt
Kategorien: Amtliche Mitteilungen