25.11.2022
ab 25.11.2022

Das Landratsamt Miltenberg hat zum Schutz gegen die Geflügelpest eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen, in der ab sofort ein Fütterungsverbot für Wasserwildgeflügel (z. B. Enten, Gänse und Schwäne) ausgesprochen wird. Wir bitten um Beachtung.
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Landratsamtes Miltenberg zum Vollzug der Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen ("Tiergesundheitsrecht) i.V.m. der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) im pdf-Format
Kategorien: Pressemitteilung Landratsamt MIL