14.04.2026
Anzeige von Änderungen - Fristverlängerung
Auf den Stichtag 01.01.2022 wurde für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ab 01.01.2025 festgestellt. Als Eigentümerin oder Eigentümer des Grundbesitzes sind sie gesetzlich verpflichtet, dem Finanzamt sämtliche Änderungen anzuzeigen.
Nähere Informationen können Sie dem Flyer "Grundsteuer in Bayern - Anzeige von Änderungen" des Bayer. Landesamt für Steuern entnehmen.
Lt. einer Pressemitteilung der Bayer. Finanzverwaltung wurde für Änderungen im Jahr 2025 die Frist zur Anzeige gegenüber der Steuerverwaltung einmalig bis zum 30. April 2026 verlängert.
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