Grußwort
Grußwort von Bürgermeister
Gernot Winter
Falls Ihre Mülltonne nicht geleert wurde melden Sie sich bitte an die Servicehotline im Landratsamt Tel. 0800 0412412
Infos zum Sperrmüll erhalten Sie hier oder unter Tel. 0800 0412412
ZAG - Zentrale Abfallgebührenstelle
Übersicht aller Formulare und Merkblätter zur Abfallentsorgung, sowie der Zentralen Abfallgebührenstelle (ZAG) beim Landratsamt Miltenberg.
Bei allgemeinen Fragen können Sie Herrn Fischer (Tel: 0937/1501-380), Frau Röhlke (Tel: 0937/1501-385) oder Frau Dr. Vieth (Tel: 0937/1501-384), im Landratsamt erreichen.
Die Abfallgebühren werden unmittelbarvom Landratsamt für den Landkreis Miltenberg eingezogen.
Sie erhalten Ihren Abfallgebührenbescheid direkt vom Landkreis Miltenberg und müssen auch Ihre Abfallgebühren an den Landkreis zahlen. Bei Um-, An- oder Abmeldung von Müllgefäßen müssen Sie sich schriftlich an die Landkreisverwaltung wenden.
Diese erreichen Sie wie folgt:
Montag - Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag | 08.00 - 16.00 Uhr 08.00 - 12.00 Uhr 08.00 - 18.00 Uhr 08.00 - 13.00 Uhr |
Welche Tonnenkombination gibt es?
Nutzung der Müllgefäße und Gebühren erfahren Sie beim Landratsamt Miltenberg.
Wie melde ich mein Müllgefäß an?
Vordrucke für die Änderung von Abfallgefäßen und Abbuchungsermächtigung sowie Info-Material erhalten Sie bei allen Rathäusern im Landkreis. Darüber hinaus können Sie viele Vordrucke und Merkblätter im Internetangebot des Landratsamtes nachschlagen und sich ausdrucken.
Selbstverständlich können Sie auch alle Unterlagen bei uns abholen oder anfordern.
Nach Eingang Ihrer Änderungsmitteilung wird das Abfuhrunternehmen beauftragt, die Veränderung bei Ihren Abfallgefäßen vorzunehmen. Ist die Veränderung gebührenrelevant, erhalten Sie danach vom Landkreis Miltenberg einen neuen Abfallgebührenbescheid.
Die Zentrale Abfallgebührenstelle des Landkreises Miltenberg teilt mit:
Sie erhalten von der Zentralen Abfallgebührenstelle des Landratsamtes (ZAG) Ihren Abfallgebührenbescheid.
Fälligkeit der Abfallgebühren und Erteilung von Einzugsermächtigungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
dieser Bescheid gilt solange, bis aufgrund einer Änderung ein neuer Abfallgebührenbescheid erlassen wird.
Fällig werden die festgesetzten Abfallgebühren jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres, ohne dass Sie hieran nochmals erinnert werden.
Wir bitten Sie daher eigenverantworltich auf eine fristgerechte Begleichung der fälligen Abfallgebühren zu achten. Sie ersparen sich und auch uns damit unangenehme Mahnaktionen.
Gerne nehmen wir von Ihnen als Grundstückseigentümer (sofern noch nicht geschehen) eine Einzugsermächtigung für die Abfallgebühren entgegen. Einzugsermächtigungen für Abfallgebühren, die Sie gegenüber Ihrer Gemeindeverwaltung abgegeben haben, dürfen von uns nicht verwendet werden.
Die Einzugsermächtigung muss schriftlich erteilt werden, in Form eines SEPA-Mandats. Wir halten aber auch entsprechende Vordrucke für Sie bereit. Diese bekommen Sie
· bei Ihrer Gemeindeverwaltung
· beim Landratsamt Miltenberg, Zentrale Abfallgebührenstelle
· über das Internet
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Miltenberg
Ihr Mitarbeiterteam aus der Zentralen Abfallgebührenstelle
Rathausstraße 9
63920
Großheubach
09371 4099 0
09371 4099 88
E-Mail versenden
Kartenansicht