Grußwort
Grußwort von Bürgermeister
Gernot Winter
Aus Datenschutzgründen werden keine Adressen und Telefonnummern der Jagdpächter veröffentlicht.
Bei einem Wildunfall erfolgt die Unfallabwicklung und Information des Jagdpächters durch die Polizei.
Um einen Anspruch auf Ersatz von Wildschäden an landwirtschaftlich genutzten Flächen zu haben, muss der Schaden vom Eigentümer innerhalb einer Woche nachdem er vom Schaden Kenntnis erhalten hat bei der Gemeinde angemeldet werden. Dabei ist jedoch auch zu beachten, dass ein Schadenersatz nur gewährt wird, wenn die Flächen regelmäßig vom Eigentümer aufgesucht und auf Schäden kontrolliert werden.
Während der Wuchsperiode sind die Flächen jede Woche zu kontrollieren. Außerhalb der Vegetationsperiode verlängert sich diese Frist auf vier Wochen.
Wir bitten diese Fristen zu beachten, da nur dann von den Jagdpächtern ein Ersatz der entstandenen Schäden geleistet wird.
Rathausstraße 9
63920
Großheubach
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