Grußwort
Grußwort von Bürgermeister
Gernot Winter
Die Geburt des Kindes muss von dem Standesbeamten beurkundet werden, in dessen Bezirk das Kind geboren ist (also am Standesamt des Geburtsortes).
Die Geburt ist innerhalb einer Woche beim Standesamt anzuzeigen.
Rathausstraße 9
63920
Großheubach
09371 4099 0
09371 4099 88
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