Grußwort
Grußwort von Bürgermeister
Gernot Winter
Den Transport von Verstorbenen in das Ausland ermöglicht der Leichenpass.
Der Antrag zur Ausstellung eines mehrsprachigen Leichenpasses beim Standesamt muss grundsätzlich persönlich gestellt werden. Sie können aber auch das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen den Leichenpass beantragen lassen.
Der Leichenpass kann erst ausgestellt werden, wenn die für eine Bestattung (Erdbestattung) erforderlichen Unterlagen vorliegen.
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Großheubach
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