Grußwort
Grußwort von Bürgermeister
Gernot Winter
Entlang der Grundstücksgrenzen ist das sogenannte „Lichtraumprofil“ über den öffentlichen Verkehrsflächen freizuhalten.
Dieses Lichtraumprofil ist die gedachte Senkrechte über der Grundstücksgrenze. Sie beträgt über Geh- und Radwegen 2,50 Meter und über Straßen 4,5 Metern. Somit sind Bäume und Sträucher, die in dieses Lichtraumprofil hineinwachsen zurück zu schneiden.
Bei der Neuanlage von Außenanlagen sollte dies bereits berücksichtigt werden. Diese Vorschriften sind keineswegs willkürliche Bürokratie, sondern dienen der Sicherheit der Fußgänger; Radfahrer sowie des Kraftfahrzeugverkehrs.
Wir appellieren daher eindringlich an alle Grundstückseigentümer, die Bepflanzungen entlang der Straßen und Gehwege regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf zurück zu schneiden.
Rathausstraße 9
63920
Großheubach
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