Grußwort

Grußwort von Bürgermeister
Korbinian Zipf
Großheubach
Die Gemeinden haben das Recht, verdiente Bürger mit eigenen Auszeichnungen zu ehren. Daneben kann die Gemeinde Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen anregen.
Die Gemeinden können Persönlichkeiten, die sich um sie besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenbürgern ernennen. Weitere Möglichkeiten zur Auszeichnung verdienter Bürger können sein: Ehrengeschenke, Ehrenmedaillen, usw.
| Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Tanja Gampert-Wacke Sachbearbeiterin | 09371 4099-18 | 09371 4099-88 | Gebäude C | gampert-wacke.t@grossheubach.de |