29.06.2026
Wasserentnahme aus Flüssen und Bächen
Laut dem Landratsamt Miltenberg müssen bei Wasserentnahmen aus Flüssen und Bächen die gesetzlichen Vorgaben des Gemeingebrauchs strikt beachtet werden. Erlaubt sind nur Wasserentnahmen mit Handschöpfgefäßen oder in gringen Mengen zum Tränken von Vieh oder für den häuslichen Bedarf in der Landwirtschaft. Alle anderen Entnahmen, insbesondere mit Pumpen, sind verboten.
Weiterhin sollte davon abgesehen werden, private Rasenflächen zu bewässern, Pools zu befüllen oder Autos zu waschen. Jeder Einzelne sollte verantwortungsvoll und sparsam mit unserer wichtigsten Ressource Wasser umgehen!
In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass die Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofes zum Gießen ausschließlich Wasser aus dem Zwischenpumpwerk im Frankenring, also kein Triinkwasser, verwenden!
Kategorien: Pressemitteilung Landratsamt MIL
Großheubach
